Mitglieder-Bestandserhebung
Die Sportvereine im LandesSportBund Niedersachsen e.V. (LSB) erheben jedes Jahr ihre Mitgliederbestände (Bestandserhebung).
Die Bestandserhebung dient sowohl statistischen als auch sportpolitischen u.ä. Zwecken (Entwicklung der Mitgliedschaft in den Vereinen, Beitragserhebung, usw.).
Bis spätestens 31. Januar müssen alle Vereine auf elektronischem Wege (online!) den Bestand ihrer Mitglieder zum Stichtag 01.01. des entsprechenden Jahres ins Intranet des LSB eingeben:
https://www.lsb-nds.net/
Ein Zugang zum LSB-Intranet kann bei der Geschäftsstelle des Kreissportbundes Hameln-Pyrmont beantragt werden. Das dazu notwendige Formular befindet sich
HIER.
Für die Bestandserhebung gilt die „Richtlinie zur Durchführung der Bestandserhebung und zur Datenpflege im LandesSportBund Niedersachsen e.V. (LSB)“. Informationen dazu finden Sie unter
https://www.lsb-niedersachsen.de/mitglieder/lsb-intranet/bestandserhebung
Zu beachten ist insbesondere:
- Die Bestandserhebung erfolgt ausschließlich auf elektronischem Wege (online).
- Die Erhebung muss spätestens am 31. Januar des jeweiligen Jahres abgeschlossen sein. Die Nichteinhaltung dieser Frist kann nach der LSB-Satzung zum Ausschluss des Vereins führen.
- Nach Beendigung der Bestandserhebung können die gemeldeten Mitgliederzahlen nicht mehr verändert werden.
- Bei unvollständiger oder verspäteter Dateneingabe kann nach § 10 Absatz 1 der KSB-Satzung ein Ordnungsgeld von bis zu 300 € erhoben werden.
Nach Terminvereinbarung kann
in Ausnahmefällen Hilfe durch die Mitarbeiter:innen der
KSB-Geschäftsstelle erfolgen.