Praxishilfen für Vereine und Schulen
Die "Ganztagswelle" breitet sich flächendeckend in Niedersachsen aus und erreicht damit auch die Sportvereine. Diese - seit mehreren Jahren absehbare - Entwicklung stellt den organisierten Sport vor neue Aufgaben. Die Grundfrage, ob die Kooperation mit Ganztagsschulen für Vereine mehr Chancen oder mehr Risiko bedeute, sollte zu Gunsten der neuen Möglichkeiten beantwortet werden.
Mit Schuljahresbeginn 2010/2011 beteiligen sich rund 1.140 Schulen in Niedersachsen am Ganztag. Somit ist ungefähr jede dritte Schule in unserem Bundesland Ganztagsschule. Aus dieser Entwicklung, d.h. der stetig steigenden Anzahl der Ganztagsschulen, ergeben sich neue Herausforderungen für den Vereinssport.
Hilfreiche Tipps für die Kooperation "Sportverein und Ganztagsschule" finden Verantwortliche der Vereine und Schulen unter:
Sportverein und Ganztagsschule. Häufig gestellte Fragen
Die Broschüre richtet sich an alle, die sich mit der Thematik "Sportverein und Ganztagsschule" beschäftigen und beantwortet häufig gestellte Fragen u. a. aus den Bereichen Recht, Versicherungen und Steuern.
Kooperation Sportverein und Ganztagsschule - von der Idee zur Umsetzung. Eine Handreichung für Sportvereine
Mit Hilfe dieser Broschüre erhalten Vereinsvorstände und Übungsleitende eine Vielzahl an Informationen auf dem Weg in eine Kooperation mit einer Ganztagsschule. Neben Argumentationshilfen und Handlungsleitfäden werden Möglichkeiten der Finanzierung und der Gewinnung qualifizierter Übungsleiter*innen vorgestellt.
Handlungsempfehlungen für Sportvereine
Sportvereine, die sich im Bereich Ganztag engagieren möchten, müssen nach einigen Vorüberlegungen eine Vielzahl konkreter Aufgaben erfüllen. Die Handlungsempfehlungen sollen den Vereinsverantwortlichen helfen, alle notwendigen Schritte zu gehen.
Handlungsempfehlungen für Ganztagsschulen
Da die Zusammenarbeit für viele Schulen mit Sportvereinen nicht alltäglich ist, stellen die vorliegenden Handlungsempfehlungen eine konkrete Hilfe für die Vorbereitung einer Kooperation dar.
Checkliste für Kooperationen "Sportverein und Ganztagsschule"
Einen raschen Überblick über die notwendigen Aufgaben und die jeweiligen Zuständigkeiten bei der Zusammenarbeit von Sportvereinen und Ganztagsschulen gibt die tabellarisch angelegte Checkliste für Kooperationen.
Kooperationsvertrag "Sportverein und Ganztagsschule"
Der Kooperationsvertrag wird zwischen dem Land Niedersachsen, vertreten durch die Schulleiterin bzw. den Schulleiter und der Vereinsführung geschlossen. Im Vertrag ist u. a. das ausgehandelte Honorar und der Zeitraum der Zusammenarbeit festgeschrieben.
Abrechnung – Kooperationsvertrag "Sportverein und Ganztagsschule"
Das Abrechnungsformular zum Kooperationsvertrag "Ganztagsschule" wird von der Schulleitung ausgefüllt und an die Landesschulbehörde gesandt.
Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses bei Tätigkeiten im schulischen Bereich
Das MK verpflichtet die Schulen, sich u. a. von Übungsleitenden, die für ihren Sportverein in der Schule tätig werden, einmal pro Schuljahr ein Erweitertes Polizeiliches Führungszeugnis (EFz) vorlegen zu lassen. Der diesbezügliche Datenschutz ist laut MK gewährleistet, einheitliche Umsetzungsszenarien hat das MK für die Schulen aktuell noch nicht entwickelt. Obwohl vom Grundsatz her das Bundesjustizministerium die Gebührenfreiheit des EFz für Ehrenamtliche (ohne oder mit materieller Entschädigung) vorsieht, wird dieses in den kommunalen Ausstellungsbehörden aktuell sehr unterschiedlich gehandhabt und teilweise nicht angewendet. (Stand 23.07.2012) Nähere Informationen rechts im Downloadfenster.