Überblick
Der LandesSportBund Niedersachsen (LSB) fördert Baumaßnahmen von Vereinen
- zur Bestandssicherung
- zur Bestandsentwicklung
nach seiner
Richtlinie zur Förderung des Sportstättenbaus.
Ziel ist es, den "status quo" von Vereinsanlagen zu sichern, aber auch gezielt eine zukunftsorientierte Sportraumentwicklung zu ermöglichen.
Zur
Bestandssicherung gehören Maßnahmen, die zur baurechtlichen, betriebsorganisatorischen und finanziellen Absicherung der baulichen Anlagen erforderlich sind (einschl. Sanierung und Modernisierung).
Zur
Bestandsentwicklung gehören bauliche Maßnahmen, z.B. Erweiterungsmaßnahmen bestehender Anlagen, Umnutzung oder Umbau von Gebäuden und Freiflächen, die dem Sportverein bisher nicht zur Verfügung standen, sowie Neubauten, die eine Neuausrichtung des Sportvereins unterstützen. Maßnahmen der Bestandsentwicklung beinhalten einen höheren Planungsaufwand und sollen regionale gesellschaftliche, demografische und infrastrukturelle Faktoren sowie Nachhaltigkeitsaspekte berücksichtigen.
Eine Bestandsentwicklungsmaßnahme ist eine inhaltliche Neuausrichtung im Bereich Sportraum, Themen und Nutzergruppen. Darunter zu verstehen ist u.a. die Schaffung einer Sport- und/oder Begegnungsstätte für eine Sportart, die der Verein vorher noch nicht angeboten hat oder zur Erschließung neuer Nutzer-/Zielgruppen sowie die Umnutzung einer Liegenschaft in eine Sportstätte.
Aktuell gilt:
- für Bestandssicherungsmaßnahmen: förderfähige Ausgaben mindestens 5.000 Euro, Eigenmittelanteil mindestens 10%, LSB-Förderquote = bis zu 30%, höchstens 100.000 Euro
- für Bestandsentwicklungsmaßnahmen: förderfähige Ausgaben mindestens 25.000 Euro, Eigenmittelanteil mindestens 10%, LSB-Förderquote = bis zu 35%, höchstens 100.000 Euro
Anwendung des Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetzes - NTVergG
Werden Baumaßnahmen im Sportstättenbau überwiegend (über 50 %) mit öffentlichen Zuschüssen gefördert und überschreiten die Maßnahmen des geförderten Projektes den Wert von 10.000 €, wird ein Sportverein für diese Baumaßnahme zum öffentlichen Auftraggeber.
Unter die öffentlichen Zuschüsse fallen auch die vom LandesSportBund Niedersachsen im Rahmen der Sportstättenbauförderung vergebenen Fördergelder.
Dies hat zur Folge, dass das sogenannte Vergaberecht des Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetzes - NTVergG - (§ 2 Absatz 4 NTVGergG in Verbindung mit § 98 Nr. 5 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB -) anzuwenden ist.
Bei Anwendung des Vergaberechts sind komplexe und umfangreiche Vorgaben zu berücksichtigen. Es empfielt sich daher dringend die Beauftragung eines im Vergaberecht kundigen Fachplaners (Architekt, Ingenieur, Landschaftsplaner,...).
Wenn Sie eine Maßnahme im Verein planen oder eine Idee haben, melden Sie sich bitte
frühzeitig in der Geschäftsstelle des KSB, um eine mögliche Förderung zu besprechen.
Der vollständige Antrag muss bis spätestens 31.08. für das Folgejahr über das Förderportal im LSB-Intranet erfolgen.
Hierzu ist ein entsprechend freigeschalteter Intranetzugang erforderlich!
Kontakt:
Malte Magerkurth
m.magerkurth@ksbhameln-pyrmont.de
05151-956206
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Online-Tutorial des LSB
Von der Idee bis zum Antrag
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Online-Tutorial des LSB
Von der Bewilligung bis zum Verwendungsnachweis
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