Überblick
Der LandesSportBund Niedersachsen (LSB) fördert Baumaßnahmen von Vereinen nach seiner
Richtlinie zur Förderung des Sportstättenbaus.
Ziel ist es, den "status quo" von Vereinsanlagen zu sichern, aber auch gezielt eine zukunftsorientierte Sportraumentwicklung zu ermöglichen.
Aktuell gilt:
- förderfähige Ausgaben mindestens 5.000 Euro
- keine Eigenmittelanteil notwendig
- höchstens 150.000 Euro Förderung (LSB-Förderquote = bis zu 40%)
Anwendung des Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetzes - NTVergG
Werden Baumaßnahmen im Sportstättenbau überwiegend (über 50 %) mit öffentlichen Zuschüssen gefördert und überschreiten die Maßnahmen des geförderten Projektes den Wert von 10.000 €, wird ein Sportverein für diese Baumaßnahme zum öffentlichen Auftraggeber.
Unter die öffentlichen Zuschüsse fallen auch die vom LandesSportBund Niedersachsen im Rahmen der Sportstättenbauförderung vergebenen Fördergelder.
Dies hat zur Folge, dass das sogenannte Vergaberecht des Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetzes - NTVergG - (§ 2 Absatz 4 NTVGergG in Verbindung mit § 98 Nr. 5 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB -) anzuwenden ist.
Bei Anwendung des Vergaberechts sind komplexe und umfangreiche Vorgaben zu berücksichtigen. Es empfielt sich daher dringend die Beauftragung eines im Vergaberecht kundigen Fachplaners (Architekt, Ingenieur, Landschaftsplaner,...).
Wenn Sie eine Maßnahme im Verein planen oder eine Idee haben, melden Sie sich bitte frühzeitig in der Geschäftsstelle des KSB, um eine mögliche Förderung zu besprechen.
Der vollständige Antrag muss bis spätestens 31.08. für das Folgejahr über das Förderportal im LSB-Intranet erfolgen.
Hierzu ist ein entsprechend freigeschalteter Intranetzugang erforderlich!
Kontakt:
Fabian Görlitz
f.goerlitz@ksbhameln-pyrmont.de
05151-956206
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Online-Tutorial des LSB
Von der Idee bis zum Antrag
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Online-Tutorial des LSB
Von der Bewilligung bis zum Verwendungsnachweis
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